Die Frage der Selbstreinigung von Unternehmen stellt sich im Bereich der цffentlichen Auftragsvergabe. Wenn in einem Unternehmen ein Kartellrechtsversto begangen wurde, stellt dies, als Versto gegen den das Vergaberecht prдgenden Wettbewerbsgrundsatz, einen Grund dar, dieses Unternehmen nicht zu berьcksichtigen. Ein Unternehmen darf jedoch nicht ьber das Erforderliche hinaus von Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Es ist von der Vergabestelle zu berьcksichtigen, wenn das Unternehmen hinreichende Ma nahmen ergriffen hat, um kьnftige Rechtsverstц e zu verhindern. Die Autorin befasst sich detailliert mit den Voraussetzungen einer solchen erfolgreichen Selbstreinigung und setzt sich dabei insbesondere kritisch mit dem Erfordernis einer Schadenswiedergutmachung auseinander.